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Ihr Folienprofi für Verpackungen, Druck und Werbung

 

 

I. Gegenstand der Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen

1. Gegenstand dieser Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen ist die Regelung der Vertragsbedingungen für sämtliche Verträge der pok Büroartikel GmbH mit dem Kunden.

2. Unseren Bedingungen entgegenstehende oder von unseren Bedingungen abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten
ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Liefer- und Zahlungsbedingungen abweichenden Bedingungen des Kunden die Lieferung vorbehaltlos ausführen. Individualvereinbarungen bleiben hiervon unberührt.

3. Soweit diese Bedingungen Regelungen für den Verkehr mit Unternehmern erhalten, gelten diese nur gegenüber einem Unternehmer, der bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, sowie gegenüber juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

 

II. Vertragsabschluß

1. Unsere Angebote sind freibleibend.

2. Die in Druckschriften, Prospekten, Katalogen, Rundschreiben, Preislisten oder in den zum Angebot gehörenden Unterlagen enthaltenen Angaben, Zeichnungen, Abbildungen, technischen Daten, Maß- u. Leistungsbeschreibungen sind unverbindlich, sowie sie nicht in der Auftragsbestätigung ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.

3. Eine Bestellung des Kunden ist bindend. Wir sind berechtigt, das darin liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen anzunehmen. Die Annahme kann durch die Auslieferung der Ware oder die Erbringung der Dienstleistung oder dadurch erklärt werden, dass wir dem Kunden in sonstiger Weise die Annahme seiner Bestellung bestätigen. Mit der Annahme ist der Vertrag zustande gekommen.

4. An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns ein Eigentums- und Urheberrecht vor. Vor der Weitergabe an Dritte bedarf der Kunde unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung.

III. Preise und Zahlungsbedingungen

1. Der angebotene Kaufpreis ist bindend. Unsere Preise sind in EURO ab Werk Berlin angegeben. Die Umsatzsteuer wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.

2. Hat sich der Preis zum Zeitpunkt der Leistungserbringung durch eine Änderung des Marktpreises oder durch Erhöhung der von - in die Leistungserbringung einbezogenen Dritten - verlangten Entgelte erhöht, gilt der höhere Preis. Liegt dieser 20% oder mehr über dem vereinbarten Preis, hat der Kunde das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Dieses Recht muss unverzüglich nach Mitteilung des erhöhten Preises geltend gemacht werden.

3. Unsere Rechnungen sind sofort fällig und innerhalb von 14 Tagen mit 2% Skonto oder innerhalb von 30 Tagen netto zahlbar. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen betreffend den Zahlungsverzug.

4. Aufrechnungsrecht steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Der Kunde kann sein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

IV. Lieferung

1. Angaben zu Lieferterminen sind unverbindlich.

2. Lieferfristen beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung. Lieferfristen und Liefertermine beziehen sich auf den Zeitpunkt der Absendung ab Werk oder Lager.

3. Die Lieferfristen verlängern sich – unbeschadet unserer Rechte aus Verzug des Kunden - um den Zeitraum, um den der Kunde mit seinen Verpflichtungen aus diesem oder anderen Abschlüssen uns gegenüber in Verzug ist. Dies gilt entsprechend für Liefertermine.

4. Falls wir in Verzug geraten, so kann der Kunde nach Ablauf einer uns gesetzten Nachfrist insoweit vom Vertrag zurücktreten, als die Ware bis zum Fristablauf nicht abgesandt ist. Bei teilweisem Verzug ist der Kunde nicht berechtigt, von dem gesamten Vertrag zurückzutreten, wenn die teilweise Erfüllung für ihn kein Interesse hat.

5. Für durch Verschulden eines Vorlieferanten verzögerte oder unterbliebene Lieferungen haben wir in keinem Fall einzustehen. Ergebnisse höherer Gewalt und alle sonstigen Umstände, die uns die Lieferungen erschweren oder unmöglich machen (z.B. Streiks, Aussperrungen, Betriebsstörungen, Rohstoff- oder Energiemangel) berechtigen uns, unabhängig davon, ob diese Umstände bei uns, einem Vorlieferanten oder einem Unterlieferanten eintreten, die Lieferung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Wird die Durchführung des Vertrages für eine Partei unzumutbar, so kann sie insoweit vom Vertrag zurücktreten.

6. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt.

7. Die Lieferung erfolgt ab Werk Berlin. Außerdem haben wir für den Fall, dass die Waren an den Kunden zu versenden sind, mit der Übergabe der Waren an den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmter Personen oder Anstalt unserer Leistungspflicht erbracht und geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung auf den Kunden über.

V. Mehr- oder Minderlieferung

Bei Sonderanfertigungen, auch bei Lagerartikeln die mit Aufdruck versehen werden, behalten wir uns eine Mehr- oder Minderlieferung bis zu 10 % vor.

VI. Eigentumsvorbehalt

1. Bei Verträgen mit Verbrauchern bleibt die gelieferte Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Rechnungsbetrages unser uneingeschränktes Eigentum.

2. Ist der Kunde Unternehmer, behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen gegen den Kunden vor, auch wenn die konkrete Warenlieferung bereits bezahlt wurde.

3. Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware hat uns der Kunde unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu unterrichten; dies gilt auch für Beeinträchtigungen sonstiger Art. Unabhängig davon hat der Kunde bereits im Vorhinein den Dritten auf die an der Ware bestehenden Rechte hinzuweisen.

4. Ist unser Kunde Unternehmer, hat er unsere Kosten einer Intervention zu tragen, soweit der Dritte nicht in der Lage ist, diese zu erstatten.

5. Ist der Kunde Unternehmer, tritt er uns für den Fall der Weiterveräußerung/Vermietung der Vorbehaltsware schon jetzt bis zur Erfüllung aller unserer Ansprüche die ihm aus
den genannten Geschäften entstehenden Forderungen gegen seine Kunden zur Sicherheit ab. Bei einer Verarbeitung der Vorbehaltsware, ihrer Umbildung oder ihrer
Verbindung mit anderen Sachen erwerben wir unmittelbar Eigentum an der hergestellten Sache. Diese gilt als Vorbehaltsware.

6. Überschreitet der Wert der Sicherung unsere Ansprüche gegen den Kunden um mehr als 20 %, so haben wir auf Verlangen des Kunden und nach unserer Wahl uns zustehende Sicherheiten in entsprechendem Umfang freizugeben.

VII. Haftung für Mängel

1. Ist der Liefergegenstand mangelhaft, gelten vorbehaltlich der nachfolgenden Regelungen die gesetzlichen Vorschriften.

2. Ansprüche des Kunden auf Gewährleistung sind davon abhängig, dass der Kunde offensichtliche Mängel innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung anzeigt. Dies gilt nicht,
wenn wir den Mangel arglistig verschwiegen haben. Die für Kaufleute geltenden Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten gemäß § 377 HGB bleiben hiervon unberührt.

3. Im Verkehr mit Unternehmern haben wir bei der Nacherfüllung die Wahl zwischen der Beseitigung des Mangels oder der Lieferung einer mangelfreien Sache. Die Frist zur Geltendmachung der Mängelansprüche beträgt ein Jahr. Die Frist beginnt mit Gefahrenübergang. Die Frist für den Fall des Lieferregresses nach §§ 478, 479 BGB bleibt hiervon unberührt. Für Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels gilt Punkt VIII. dieser Liefer- und Zahlungsbedingungen

4. Im Verkehr mit Verbrauchern beträgt die Frist zur Geltendmachung der Mängelansprüche bei der Lieferung einer Sache zwei Jahre, bei Lieferung gebrauchter Sachen ein Jahr. Die Frist beginnt mit Gefahrenübergang. Für Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels gilt Punkt VIII. dieser Liefer- und Zahlungsbedingungen.

5. Mängel eines Teils einer Lieferung berechtigen den Empfänger nicht, die ganze Lieferung zu beanstanden.

6. Der Kunde ist verpflichtet, uns die Überprüfung des von ihm als fehlerhaft bezeichneten Liefergegenstandes zu gestatten

7. Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht.

VIII. Haftung für Schäden

1. Unsere Haftung für vertragliche Pflichterfüllung sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei der Verletzung von Leben, Körper
und Gesundheit des Kunden, Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinalpflichten und Ersatz von Verzugsschäden gem. § 286 BGB. Insoweit haften wir für jeden Grad des Verschuldens.

2. Der vorgenannte Haftungsausschluss gilt auch für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen.

3. Soweit eine Haftung für Schäden, die nicht auf der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Kunden beruhen, für leichte Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen ist, verjähren derartige Ansprüche innerhalb eines Jahres beginnend mit der Entstehung des Anspruches bzw. der Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels ab Übergabe der Sache.

4. Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

IX. Verjährung eigener Ansprüche

Unsere Ansprüche gegen den Kunden auf Zahlung verjähren abweichend von § 195 BGB in fünf Jahren. Für den Beginn der Verjährung gilt § 199 BGB.

X. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht

1. Für Verträge mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen wird als Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung sowie als Gerichtsstand unser Geschäftssitz vereinbart, mit der Maßgabe, dass wir berechtigt sind, auch an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu klagen.

2. Für Verträge mit Verbrauchern, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder in einem anderen EU-Mitgliedsstaat haben, ist unser Geschäftssitz ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag.

3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des sog. UN-Kaufrechts gelten im Verhältnis zwischen uns und dem Kunden nicht.

XI. Schriftform, Schlussbestimmungen

1. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die der Kunde gegenüber uns oder einem Dritten abzugeben hat, bedürfen der Schriftform. Mündliche Zusagen durch unsere Vertreter oder sonstige Hilfspersonen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch uns.

2. Sollte eine Klausel dieser allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen unwirksam sein, bleibt die Geltung der übrigen Klauseln unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine rechtlich zulässige Bestimmung, die der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich am nähesten kommt.


Bankverbindung:

Deutsche Bank Berlin
Kto. 688 2898 00
BLZ: 100 700 24

Zur kostengünstigen Überweisung aus dem Ausland:

IBAN: DE55100700240688289800
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Irrtümer; sowie technische als auch preisliche Änderungen vorbehalten

Ab dem 01.01.2014 stellen wir aufgrund der neuen gesetzlichen Regelungen (SEPA) die Zahlung per Banklastschrift ein.